Wenn Sie als deutscher Erwachsener nach Russland einreisen wollen, brauchen Sie einen noch mindestens 3 Monate gültigen Reisepass und ein Visum für Russland. Dies gilt auch für Transitreisen! Das Visum ist vor der Reise bei den Vertretungen Russlands (dies sind Botschaften und Konsulate) zu beantragen.

Visum für Russland: Unbedingt auf Gültigkeit des Reisepasses achten

Der Reispass muss noch lange genug gültig sein (3 Monate). Achten Sie darauf! Mit einem Personalausweis ist die Einreise nicht möglich.

Visum für Russland: Antragsformular bei Vertretungen erhältlich

Das Antragsformular für das Russland Visum ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Russlands (z.B. hier: Russische Botschaft) erhältlich. Allein dort erhält man auch verbindliche und aktuelle Informationen zu den Visumvorschriften. Ein Visaerleichterungsabkommen sieht für bestimmte Personengruppen (enge Verwandte, Geschäftsleute, Angehörige offizieller Delegationen, Schüler, Studenten und mitreisendes Lehrpersonal, Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, Journalisten, Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen, Fahrer, die Fracht oder Fahrgäste auf internationalen Strecken befördern sowie Angehörige des Zugbegleitpersonals in internationalen Zügen, die in Mitgliedstaaten fahren, Teilnehmer an Austauschprogrammen von Partnerstädten) Erleichterungen vor. Gehören sie zu einer dieser Gruppen, so berufen sie sich bei Ihrem Antrag auf das Visaerleichterungsabkommen vom 1.6.2007.

Achten Sie unbedingt auch darauf, dass sie sich nach Ankunft in Russland bei den zuständigen Stellen mit einem Registrierungsformular melden müssen!

Russland: Verlängerung des Visums

Ihr Visum wird mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Russland ist i.d.R. nicht möglich. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Gültigkeitsdauer des Visum für Russland einhalten. Wer nicht innerhalb der geltenden Dauer des Visums ausreist, muss mit einer Haftstrafe und auch einem langjährigen Verbot der Einreise rechnen.